Anspruch auf einen Presseausweis hat jeder, der die Presse vertritt (ob haupt- oder nebenberuflich). Als EUPA-Mitglied erhalten Sie automatisch einen Presseausweis. Die Karte hat die Größe einer Kreditkarte und kann jederzeit bei sich getragen werden. Es enthält auch den Namen Ihres primären journalistischen Einsatzes.
In Kombination mit unserem Presseausweis und dem Pressefahrzeugausweis ist der EUPA-Presseausweis ein Kompetenzindikator, der die Zuverlässigkeit und Professionalität seines Inhabers bescheinigt. Er ist möglicherweise das wichtigste Dokument für Ihre Arbeit als Fachkraft im Medienumfeld. Mit Ihrem Presseausweis können Sie sich bei verschiedenen Veranstaltungen als legitimes Mitglied einer Presseorganisation ausweisen und Ihr Recht auf Information wahrnehmen. Der Presseausweis dokumentiert Ihre Tätigkeit als Journalist, sodass keine unabhängige Überprüfung Ihrer Identität oder des Umfangs Ihrer journalistischen Tätigkeit erforderlich ist. Sowohl für Sie als auch für die Veranstalter von Veranstaltungen bietet der Presseausweis einen leicht verfügbaren und sorgenfreien Nachweis Ihrer Tätigkeit. Obwohl der Besitz eines Presseausweises Ihnen keinen Anspruch auf kostenlosen Zutritt zu Veranstaltungen gibt, gehen die meisten Organisationen davon aus, dass dieser Ausweis Ihren journalistischen Hintergrund bestätigt, ohne Fragen zu stellen.
Vorderseite des Presseausweises (Reporterkarte):
- Fotograf/Reporter
- Internationale, autorisierte Version
- Fälschungssicher im Scheckkartenformat
- Eindeutig gültig für das laufende Kalenderjahr
- Listet Name, Berufsbezeichnung und Pressemedium klar auf
- Farbverlauf schützt vor Fälschungen
- Logos der EUPA-Kooperationspartner
- Hochwertiger Druck in Kreditkartenqualität
Redaktionsausweis (Rückseite):
- Erklärung zum Korrespondentenstatus
- Mehrsprachige Version
- EUPA-Kontaktinformationen und Unterschrift
- Prüfnummer und Fälschungssicherheit
- Registrierte Identifikationsnummer
- QR-Barcode-Registrierung